Seit Januar 2022 können podologische Behandlungen von Diabetiker:innen mit dem Diabetischen Fusssyndrom (DFS) auf ärztliche Verordnung über die obligatorische Grundversicherungen der Krankenkasse (KVG) abgerechnet werden.
Bitte bringen Sie Ihre Krankenkassenkarte, die vollständig ausgefüllte ärztliche Verordnung und eine aktuelle Medikamentenliste bei Ihrer ersten Konsultation mit.